Förderprogramm

Klimaschutz-Plus

Energie sparen durch Wärmedämmung. Haus mit Wärmebildkamera fotografiert.

: Aktuelles

Im Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird die Förderung der „Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor“ fortgeführt. Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist erfolgt und am 1. November 2023 in Kraft getreten. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dieser Seite unter „Neuerungen ab November 2023“.

Das Land Baden-Württemberg hat sich für die kommenden Jahre und Jahrzehnte ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Wichtiger Partner sind dabei auch Kommunen, Unternehmen, Vereine, kirchliche Organisationen und kommunale Betriebe. Um diese zu unterstützen und damit die Klimaschutzziele nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg zu erfüllen, hat das Umweltministerium das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ aufgelegt.

Das Programm wurde verlängert und mit Änderungen fortgeschrieben. Die Verwaltungsvorschrift [PDF; 12/20; 1 MB] ist seit dem 21. Dezember 2020 in Kraft. Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift [PDF; veröffentlicht am 12.05.2021; 122 KB] wurde für das Förderprogramm ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ermöglicht. Mit einer zweiten  Änderungs-Verwaltungsvorschrift [PDF; veröffentlicht am 29.11.2022; 80 KB] wurde der Antragszeitraum vom 01.12.2022 bis 30.06.2023 verlängert. Mit einer weiteren Änderungs-Verwaltungsvorschrift [PDF; veröffentlicht am 07.07.2023; 157 KB] wurde nun der Antragszeitraum vom 8. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 verlängert. Verschiedene Neuerungen sind erfolgt, ebenso wie mit der Änderungs-Verwaltungsvorschrift [PDF; veröffentlicht am 31.10.2023; 98 KB] vom 23.10.2023.

Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sollen inzwischen die im Land verursachten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert und zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 schrittweise verringert werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn Energie effizienter eingesetzt und bei Strom und Wärme Energie eingespart wird – insbesondere im Gebäudebestand.

Die Wärmeversorgung soll bis 2040 klimaneutral sein. Deshalb muss der heutige Wärmebedarf – insbesondere im Gebäudesektor – konsequent reduzieren werden. Den verbleibenden Bedarf sollen künftig erneuerbare Energien decken. Um diese im Land konsequenter zu nutzen, müssen die Infrastrukturen darauf ausgerichtet und optimiert werden.

Die Rolle der Städte und Gemeinden ist besonders wichtig. Denn sie haben gegenüber ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine Vorbildfunktion zu erfüllen und sie gestalten innerhalb ihrer Gemarkung die Rahmenbedingungen zur CO2-Reduzierung ganz wesentlich mit.

Die Neuerungen ab November 2023

Der Fördertatbestand „Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor”: Informationsvermittlung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) wurde im Dezember 2020 neu aufgenommen (Ziffer 2.2.2.12). Er wird nun aktualisiert und fortgeschrieben. Mit Projekten zur Informationsvermittlung erfolgt ein Beitrag zur Wärmewende im Gebäudesektor. Schwerpunktthemen sind der Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand, Effizienzmaßnahmen im Bestand sowie neue gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Die Projektförderung ist künftig mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr je Stadt- und Landkreis möglich und kann für eine Dauer von bis zu vier Jahren oder zweimal zwei Jahren beantragt werden.

Die Neuerungen ab Juli 2023

Im Rahmen der Fortschreibung hat das Umweltministerium wichtige Fördertatbestände überarbeitet. Zu den Änderungen gehören unter anderem:

Zudem werden mit der Fortführung des Programms die Fördervoraussetzungen angepasst (Ziffer 3.4 bis 3.6): Fördervoraussetzung für Kommunen ist es, dem zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden geschlossenen Klimaschutzpakt mittels einer unterstützenden Erklärung beizutreten mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen.

Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß Paragraf 18 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Die Energieverbräuche sollen vollständig und lückenlos vorliegen – mindestens ab dem Jahr 2022.

Antragsstellung, Antragsfristen und Antragsformulare

Anträge können vom 8. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 gestellt werden. Der Eingangsstempel bei der L-Bank ist maßgeblich. Sind die Mittel früher ausgeschöpft, gibt das Umweltministerium dies bekannt. Beim Fördertatbestand klimaneutrale Kommunalverwaltung gab es in der letzten Förderrunde eine hohe Nachfrage.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Abwicklung der damit verbundenen Hilfen konnten Anträge erst seit 15. Mai 2021 bei der L-Bank eingereicht werden. Durch eine Änderung des Förderprogramms wurde es möglich, eine Fördermaßnahme auch schon vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids zu beginnen. Es ist weiterhin möglich, eine Maßnahme vorzeitig zu beginnen, dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko und ohne Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Weitere Hinweise zur Antragsstellung

Antragsformulare

Logo der L-Bank

Bewilligungsstelle

Würfel mit Icons für Telefon, Mail und URL

Klimawandelanpassung, Kommunaler Klimaschutz

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

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